Streitbeilegungsverfahren
Ich bin nicht bereit oder verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren oder vor einer Verbraucherschutzschlichtungsstelle teilzunehmen. Dennoch verweise ich darauf, dass bei einer Teilnahme, der Internet-Ombudsmann, sowie die Schlichtung für Verbraucherschutz zuständig wäre. Weiters komme ich den zusätzlichen Informationspflichten für den Onlinevertrieb (Art 14 Abs 1 ODR-VO) nach und verlinke die Online-Streitbelegungsplattform.